Hallo!
Bei meiner letzten Bestellung wurde nach Erhalt der Bestellbestätigung der Preis geändert.
Hat so etwas schon jemand erlebt?
Wie kann es sein, dass nach Vertragsabschluss der Verkäufer den Preis ändern kann?!
FG Gerald
Preis nach erfolgter Bestellung änderbar ?!
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Re: Preis nach erfolgter Bestellung änderbar ?!
Der höhere Preis wurde bereits vom Konto abgebucht.
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Re: Preis nach erfolgter Bestellung änderbar ?!
Hallo!
Hoffentlich geht's dir wieder besser.
Den Chat kenne ich schon sehr gut.
Dort wurde mir nur angeboten, die Differenz gutzuschreiben oder den Artikel zurück zu senden.
Ist das nicht kriminell, dass Amazon nach Abschluss eines Kaufvertrags den Preis ändert?
Darauf ging keiner der Amazon-Mitarbeiter ein, mit denen ich diesbezüglich Kontakt hatte.
Es wurde nur behauptet, der Verkäufer hätte das gemacht. Der wiederum hat mir inzwischen erklärt, er könne das gar nicht; er würde nur in Rechnung stellen, was Amazon ihm zu dem Kauf mitteile.
Finde die Vorgehensweise von Amazon in diesem Fall - gelinde ausgedrückt - höchst bedenklich und unseriös!
LG Gerald
Hoffentlich geht's dir wieder besser.
Den Chat kenne ich schon sehr gut.
Dort wurde mir nur angeboten, die Differenz gutzuschreiben oder den Artikel zurück zu senden.
Ist das nicht kriminell, dass Amazon nach Abschluss eines Kaufvertrags den Preis ändert?
Darauf ging keiner der Amazon-Mitarbeiter ein, mit denen ich diesbezüglich Kontakt hatte.
Es wurde nur behauptet, der Verkäufer hätte das gemacht. Der wiederum hat mir inzwischen erklärt, er könne das gar nicht; er würde nur in Rechnung stellen, was Amazon ihm zu dem Kauf mitteile.
Finde die Vorgehensweise von Amazon in diesem Fall - gelinde ausgedrückt - höchst bedenklich und unseriös!
LG Gerald
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Re: Preis nach erfolgter Bestellung änderbar ?!
LEUTE, LEUTE, LEUTE....
Ist mal wieder das beste Beispiel von:
Internet und seine (wenns hochkommt) HALBWISSENDEN, die sich aber dafür DOPPELT so laut aufregen...
.....und dann noch die, die im Galopp auf diesen Zug mitaufspringen...
UND JETZT BITTE MAL MIT BEIDEN "AUGEN" ZUHÖREN:
Eine Bestellbestätigung ist lediglich ein Hinweis für den Kunden, dass beim VERKÄUFER der WUNSCH DES KUNDEN, ETWAS ZU KAUFEN eingegangen ist..
Also weder (zwingend) bearbeitet, noch (zwingend) gelesen wurde....
Somit ist noch lange kein KAUFVERTRAG entstanden...
Dieser tritt erst mit der AUFTRAGSBESTÄTIGUNG des VERKÄUFERS in Kraft, wo dann auch der ENDLICHE (bindende) PREIS mit drin steht.
Keine Ahnung von Vertragsrecht, aber das Maul sooooooo weit aufgerissen...
Und als Beispiel dafür, hab ich auch was für euch.
Sagen wir mal Peter würde gerne sein Auto verkaufen. Der aktuelle Wert des Autos beträgt ~ um die 100.000€ ~ (damit ihr besser rechnen könnt).
Doch unterläuft ihm beim annoncieren in Zeitung oder Internet ein "Fehlerchen" und er vergisst (warum auch immer) drei Nullen, Somit wird sein Auto (fälschlicherweise) für nur 100€ angeboten.....
Sobald ihm jetzt der erste schreibt (ohne, dass Peter seinen Fauxpas bemerkt) dass er das Auto gerne kaufen würde, ist in eurer Welt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen...
Und dem ist natürlich nicht so,
Fehler KÖNNEN UND DÜRFEN gemacht werden, gar kein Thema!! Nur nicht im Kaufvertrag. Das wäre verheerend.
Da kann man auch nix einklagen, was bei einem fehlerhaften Kaufvertrag allerdings mäglich wäre....
Die Gerichte sehen das ebenfalls so.
+++ mit einer einzigen Ausnahme: +++
Peter macht diesen Fehler nicht zum ersten oder zweiten mal. Denn dann kann man davon ausgehen, dass diese Angebote (zum täuschen des Käufers/ oder Lockangebot (was sich bei nur einem Warengegenstand etwas seltsam anhört)) vorsätzlich falsch inseriert wurden....
Steht es im Kaufvertrag falsch drin, ist es für den Verkäufer nur schwer- aber nicht un-möglich dagegen was zu machen.
Ein Gericht könnte höchstens entscheiden, dass beide Preise soooo weit auseinander liegen, dass es jeglichem Menschenverstand entbehre, den Wagen so günstig zu verkaufen.
Sooo! Ich freue mich, euch geholfen zu haben.. Nächstes mal nicht wieder einfach sinnlos etwas behaupten...
.......... -dann wäre uns allen ein Stück weit geholfen....
Peace Out!
Ist mal wieder das beste Beispiel von:
Internet und seine (wenns hochkommt) HALBWISSENDEN, die sich aber dafür DOPPELT so laut aufregen...
.....und dann noch die, die im Galopp auf diesen Zug mitaufspringen...
UND JETZT BITTE MAL MIT BEIDEN "AUGEN" ZUHÖREN:
Eine Bestellbestätigung ist lediglich ein Hinweis für den Kunden, dass beim VERKÄUFER der WUNSCH DES KUNDEN, ETWAS ZU KAUFEN eingegangen ist..
Also weder (zwingend) bearbeitet, noch (zwingend) gelesen wurde....
Somit ist noch lange kein KAUFVERTRAG entstanden...
Dieser tritt erst mit der AUFTRAGSBESTÄTIGUNG des VERKÄUFERS in Kraft, wo dann auch der ENDLICHE (bindende) PREIS mit drin steht.
Keine Ahnung von Vertragsrecht, aber das Maul sooooooo weit aufgerissen...
Und als Beispiel dafür, hab ich auch was für euch.
Sagen wir mal Peter würde gerne sein Auto verkaufen. Der aktuelle Wert des Autos beträgt ~ um die 100.000€ ~ (damit ihr besser rechnen könnt).
Doch unterläuft ihm beim annoncieren in Zeitung oder Internet ein "Fehlerchen" und er vergisst (warum auch immer) drei Nullen, Somit wird sein Auto (fälschlicherweise) für nur 100€ angeboten.....
Sobald ihm jetzt der erste schreibt (ohne, dass Peter seinen Fauxpas bemerkt) dass er das Auto gerne kaufen würde, ist in eurer Welt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen...
Und dem ist natürlich nicht so,
Fehler KÖNNEN UND DÜRFEN gemacht werden, gar kein Thema!! Nur nicht im Kaufvertrag. Das wäre verheerend.
Da kann man auch nix einklagen, was bei einem fehlerhaften Kaufvertrag allerdings mäglich wäre....
Die Gerichte sehen das ebenfalls so.
+++ mit einer einzigen Ausnahme: +++
Peter macht diesen Fehler nicht zum ersten oder zweiten mal. Denn dann kann man davon ausgehen, dass diese Angebote (zum täuschen des Käufers/ oder Lockangebot (was sich bei nur einem Warengegenstand etwas seltsam anhört)) vorsätzlich falsch inseriert wurden....
Steht es im Kaufvertrag falsch drin, ist es für den Verkäufer nur schwer- aber nicht un-möglich dagegen was zu machen.
Ein Gericht könnte höchstens entscheiden, dass beide Preise soooo weit auseinander liegen, dass es jeglichem Menschenverstand entbehre, den Wagen so günstig zu verkaufen.
Sooo! Ich freue mich, euch geholfen zu haben.. Nächstes mal nicht wieder einfach sinnlos etwas behaupten...
.......... -dann wäre uns allen ein Stück weit geholfen....
Peace Out!
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Re: Preis nach erfolgter Bestellung änderbar ?!
Hallo!
Ich habe eine ehrlich gemeinte Frage gestellt. Es gibt daher keinen Grund für eine derart nicht wertschätzend ausformulierte Antwort.
Ein einfacher sachdienlicher Hinweis auf https://www.amazon.de/gp/help/customer/ ... 3%A4tigen. hätte übrigens gereicht um zu erklären, wann ein Kaufvertrag mit amazon zustande kommt. Schade um die Zeit für das Verfassen einer so umfangreichen verbalen Attacke.
Eine Auftragsbestätigung nach der Bestellbestätigung gibt es nicht bei amazon, nur eine Versandbestätigung.
Da ich als Kunde nicht sehen kann, wann die Versandbestätigung ausgesendet wird, ist für mich nicht im Voraus ersichtlich, bis wann ich die Bestellung zurückziehen kann, sprich einen Kaufvertrag mit einem anderen Preis als von mir bestellt abwenden kann. Das hat mich stark verunsichert und irritiert.
Ich gehe heute davon aus, dass es sich um einen Software-Fehler gehandelt hat, der natürlich nicht passieren sollte.
Jedenfalls hat mich der Vorfall gelehrt, mich nicht darauf zu verlassen, dass eine automatisch versandte Bestellbestätigung eines Online-Shops (auch eines so großen Portals wie amazon) auch tatsächlich den Preis enthält, zu dem ich bestellt habe und der möglicherweise dann auch bei Zustandekommen des Kaufvertrags verbindlich wird.
Vertrauen ist zwar gut, Kontrolle ist aber leider besser.
FG Gerald
Ich habe eine ehrlich gemeinte Frage gestellt. Es gibt daher keinen Grund für eine derart nicht wertschätzend ausformulierte Antwort.
Ein einfacher sachdienlicher Hinweis auf https://www.amazon.de/gp/help/customer/ ... 3%A4tigen. hätte übrigens gereicht um zu erklären, wann ein Kaufvertrag mit amazon zustande kommt. Schade um die Zeit für das Verfassen einer so umfangreichen verbalen Attacke.
Eine Auftragsbestätigung nach der Bestellbestätigung gibt es nicht bei amazon, nur eine Versandbestätigung.
Da ich als Kunde nicht sehen kann, wann die Versandbestätigung ausgesendet wird, ist für mich nicht im Voraus ersichtlich, bis wann ich die Bestellung zurückziehen kann, sprich einen Kaufvertrag mit einem anderen Preis als von mir bestellt abwenden kann. Das hat mich stark verunsichert und irritiert.
Ich gehe heute davon aus, dass es sich um einen Software-Fehler gehandelt hat, der natürlich nicht passieren sollte.
Jedenfalls hat mich der Vorfall gelehrt, mich nicht darauf zu verlassen, dass eine automatisch versandte Bestellbestätigung eines Online-Shops (auch eines so großen Portals wie amazon) auch tatsächlich den Preis enthält, zu dem ich bestellt habe und der möglicherweise dann auch bei Zustandekommen des Kaufvertrags verbindlich wird.
Vertrauen ist zwar gut, Kontrolle ist aber leider besser.
FG Gerald