Amazon verweigert Erstattung, was würdet ihr tun?

rosenrecords
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Amazon verweigert Erstattung, was würdet ihr tun?

Beitrag von rosenrecords »

Hallo,

folgendes ist mir passiert.

Ich habe einen Artikel auf Amazon, Marketplace bestellt. Der Artikel hätte ursprünglich 1.599 € gekostet, war aber auf einmal für 700 € verfügbar. Da habe ich gleich zugeschnappt und den Artikel bezahlt.

Am nächsten Tag wurde der Artikel seitens des Händlers storniert, die Rückzahlung ist inzwischen eingegangen. Ich habe daraufhin den Amazon-Kundenservice über die Chatfunktion kontaktiert und darauf beharrt, dass ich den Artikel für 700 € unbedingt haben möchte.
Der Mitarbeiter von Amazon im Chat hat mir dann zugesagt, dass dies kein Problem ist und ich den Artikel neu bestellen kann, auch zum höheren Preis. Ich soll mich dann nach dem Kauf melden und Amazon erstattet mir die Differenz.
Diese Vorgehensweise habe ich mir dann per Mail bestätigen lassen

Gestern habe ich ich dann den Artikel zum Ursprungspreis bestellt und Amazon kontaktiert mit der Bitte um Erstattung, mit Verweis auf die Nachricht des Mitarbeiters.

Natürlich hat Amazon nun die Erstattung der Differenz abgelehnt, da der stornierte Kauf bei Marketplace und der neue Kauf bei Amazon direkt war. Des Weiteren wurde mir mitgeteilt, dass der Mitarbeiter im Chat noch neu war und nicht genug geschult gewesen ist um diese Entscheidung zu treffen. Mit Verweis auf die schriftliche Zusage per Mail wurde mir nun auch telefonisch von einem Teamleiter von Amazon mitgeteilt, dass weiterhin keine Erstattung möglich ist.
Ich könnte ja den bestellten Artikel für nun 1.599 € ja stornieren und alles ist gut.

Leider ist gar nichts gut, da ich natürlich meinen Artikel für 700 € haben möchte. Ich kann ja nix dafür, wenn die ihr Personal falsch schulen und Zusagen geben, die sie nicht einhalten können.

Was meint ihr sollte ich nun machen? Habt ihr Ideen und Lösungsvorschläge?


Gruß

Rosenrecords
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staja
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Re: Amazon verweigert Erstattung, was würdet ihr tun?

Beitrag von staja »

Moin Moin,

Ein Fall für Juristen ☺ . Und das bin ich nicht. Ich meine, da sind zwei verschiedene Probleme:
1.) Ein Vertrag kommt zustande durch ein Angebot, den Vertrag abzuschließen und dessen Annahme durch den anderen. Erst dann ist er gültig und die Vertragsparteien sind rechtlich daran gebunden. Die Auslage auf der Seite bei Amazon ist, so viel ich weiß, kein Angebot, sondern nur die Aufforderung, dem Verkäufer ein Angebot zu machen. Erst, wenn Du bestellst, und der Verkäufer dann annimmt, kommt der Vertrag zustande. Der Verkäufer kann also durchaus, wie in Deinem Fall, stornieren, dann dann hast Du keine Möglichkeit, und Deine Bestellung ist hinfällig. So auch hier bei Dir, ich denke, gegen den Marketplace-Verkäufer hast Du keine Ansprüche.
2.) Juristisch komplizierter wird es wohl im zweiten Akt: Da wurde im Grunde das Angebot von und für Amazon selbst zum vergünstigten Preis angenommen. Aber, ob ein wirksamer Vertrag entstanden ist, kann auch hier fraglich sein. Der Chat-Mitarbeiter müsste dazu von Amazon eine Prokura, also eine Handlungsvollmacht gehabt haben. Wenn ja, hättest Du einen Anspruch auf Vertragserfüllung einschließlich reduziertem Preis. Nun behauptet Amazon indirekt, dass der Mitarbeiter eine solche Vollmacht nicht hatte, neu war und keine Ahnung hatte. Dann wäre das Rechtsgeschäft gem. §177 BGB nur wirksam, wenn der Vertretene, also Amazon nachträglich ebenfalls zustimmt. Hat er aber nicht. Dann also Vertrag ebenfalls nicht zustande gekommen.

Es hängt also alles von der Frage ab, ob der erste Amazon-Chat-Mitarbeiter Vertretungsrecht hatte, also wirksam zusagen konnte. Und ich glaube, das können nur Juristen klären und vor allem gegenüber Amazon belegen. Denn hin und herschreiben könntest Du jetzt bis zum St. Nimmerleinstag, mit den dabei auch noch ständig wechselnden Chat-Miterbeitern würdest Du wahrscheinlich nie zu einem Ergebnis kommen. Also entweder die Sache vergessen und Geld zurück, oder zu einem Anwalt, denn der Betrag, um den es geht, ist ja nicht unerheblich.

Vielleicht gibt es ggf. sogar einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen den Chatmitarbeiter, §§ 177 BGB ff. Das wäre aber Anwaltssache.

Gruß, Jochen.
Paolo
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Registriert: 24. Oktober 2022, 10:50

Re: Amazon verweigert Erstattung, was würdet ihr tun?

Beitrag von Paolo »

"Ich habe einen Artikel auf Amazon, Marketplace bestellt. Der Artikel hätte ursprünglich 1.599 € gekostet, war aber auf einmal für 700 € verfügbar. Da habe ich gleich zugeschnappt und den Artikel bezahlt."

Du hast den Artikel bezahlt? Wie soll das ohne Versand gegangen sein?Amazon bucht grundsätzlich erst bei Versand ab.
Dass der Artikel nur die Hälfte kostet, hat Dich nicht stutzig gemacht?

Wenn Du vorab auf anderen Wegen bezahlt hast, dann bist Du auf einen Betrüger reingefallen und Amazon muss gar nichts erstatten. Selbst wenn der Chat-Mitarbeiter eine andere Auskunft gegeben hat. Denn er wird sich sicher auf einen normalen korrekt über Amazon abgewickelten Prozess bezogen haben. Bist Du andere Wege gegangen, so kann er das natürlich nicht wissen. Da braucht man keine Juristerei heranzuziehen.

Also nochmal kurze Frage: Hast Du vorab überwiesen? Falls ja, tut es mir leid für Dich, aber dann hast Du einen sehr teuren Fehler gemacht und damit hat Amazon nichts zu tun.
:? Scheinbar ist das hier mehr ein Forum, wo die Leute einfach mal vor sich hinmeckern und dann nie wieder melden. Und schon gar nicht so höflich sind, Rückfragen zu beantworten.
Daher: Ich bin dann mal weg. :?
Paolo
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Registriert: 24. Oktober 2022, 10:50

Re: Amazon verweigert Erstattung, was würdet ihr tun?

Beitrag von Paolo »

So, jetzt noch einmal genauer durchgelesen. Du hast also Deine 700 Euro vom Marketplace-Händler erstattet bekommen? Dann ist das ein anderer Sachverhalt.
Ein Geschäft mit dem Marketplace-Händler ist gar nicht zustande gekommen und Du hast keinerlei Anspruch an irgend jemanden.
Wie Jochen schon schreibt: Ein Händler stellt die Ware ein, Du machst ein Kaufangebot, was der Händler durch Versand der Ware (und erst dann) annimmt. Das hat der MP-Händler nicht getan, also ist auch kein Vertrag zustande gekommen.
Jetzt bei Amazon selbst, also einem völlig anderen Verkäufer, einen Anspruch auf den niedrigen Preis zu erheben, ist schon etwas abwegig. Möglich, dass der Chat-Mitarbeiter neu und noch nicht korrekt eingearbeitet war. Aus seiner falschen Auskunft lässt sich juristisch keinerlei Anspruch auf Auszahlung der Differenz zum neuen Kaufpreis bei einem ganz anderen Händler herleiten.
:? Scheinbar ist das hier mehr ein Forum, wo die Leute einfach mal vor sich hinmeckern und dann nie wieder melden. Und schon gar nicht so höflich sind, Rückfragen zu beantworten.
Daher: Ich bin dann mal weg. :?
Paolo
Beiträge: 31
Registriert: 24. Oktober 2022, 10:50

Re: Amazon verweigert Erstattung, was würdet ihr tun?

Beitrag von Paolo »

Bei der schriftlichen Erstattungszusage kann Amazon sich auf einen Rechtsirrtum berufen.
:? Scheinbar ist das hier mehr ein Forum, wo die Leute einfach mal vor sich hinmeckern und dann nie wieder melden. Und schon gar nicht so höflich sind, Rückfragen zu beantworten.
Daher: Ich bin dann mal weg. :?